Wer ist für den Gartenzaun verantwortlich

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Überall dort, wo Menschen aufeinandertreffen kann es zu Problemen kommen. Gesetze und Regeln ordnen das Zusammenleben und sorgen dafür, dass im Zweifelsfall Rechte und Pflichten klar sind. Im Alltag ist das allen Beteiligten meist klar. So sind der Straßenverkehr und viele andere Lebensbereiche weitgehend problemlos möglich. Anders sieht es aus bei Fragen, die sich nur alle paar Jahre, oder sogar Jahrzehnte stellen. Wer ist für den Gartenzaun verantwortlich? Eine Frage, die immer wieder zu Unstimmigkeiten führt. Die Einfriedung der gemeinsamen Grundstücksgrenze führt zwischen Nachbarn oft zu Streitigkeiten. Dabei ist es in jedem Fall ganz klar geregelt.

Rechtslage

Es ist zwar nicht einheitlich in allen Bundesländern und nicht einmal innerhalb des Landes, aber für jeden Gartenzaun in Deutschland gibt es eine klar geregelte Zuständigkeit. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten. Entweder der eine Nachbar, der andere Nachbar, oder beide sind für den Gartenzaun verantwortlich. Die Regelungen sind unterschiedlich und müssen für den jeweiligen Fall erfragt und geprüft werden. Meist gibt es auch innerhalb eines Grundstücks verschiedene Regeln. Der rechte, der linke, der hintere und der vordere Zaun können also unterschiedliche Zuständigkeiten haben. Wir versuchen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen und die rechtlichen Grundlagen für den Deutschen Gartenzaun zusammenzufassen. Sichtschutz, wie er beispielsweise hier bei gartenzaun24 angeboten wird, ist nicht gesondert geregelt. Gegebenenfalls kann es aber erforderlch sein, auch für den Sicht- und Sonnenschutz neben der Terrasse eine Baugenehmigung einzuholen.

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In jedem Bundesland gibt es unterschiedlche Gesetze

Baugenehmigung

Ein Zaun wird im Baurecht als Einfriedung bezeichnet. Einerseits gibt es die tote Einfriedung. Dazu zählen Zäune und Mauern. Andererseits gibt es lebende Einfriedungen, die etwa aus einer Hecke bestehen. Die Einfriedung ist eine Grenzanlage zwischen zwei Grundstücken und darf nicht ohne weiteres verändert werden. Bei der Grenze zum Nachbarn bedeutet das in jedem Fall, dass eine Absprache notwendig ist. Das ist immer ratsam, denn der Nachbar hat auf jeden Fall eigene Interessen an der Einfriedung, die ja auch sein Grundstück betrifft. Sich hier im Vorfeld zu einigen und die Vorgehensweise abzustimmen, erspart späteren Ärger und vielleicht sogar einen Nachbarschaftsstreit. Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss vor Ort erfragt werden. Es ist zwar in der Landesbauordnung festgelegt, kann aber trotzdem pro Gemeinde anders geregelt sein.

Gartenzäune in den Bundesländern

Die jeweils rechtliche Situation zur Einfriedung eines Grundstücks ist im Nachbarrecht des Bundeslandes geregelt. Die Landesbauordnung definiert, ob die Errichtung eines Gartenzauns eine Baugenehmigung erfordert, oder nicht. Für alle Bundesländer gelten die Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuch BGB. So regelt §921 des BGB, dass ein Gartenzaun, oder eine Mauer der auf der Grundstücksgrenze steht, von beiden Nachbarn genutzt werden kann. Also sind auch beide für die Instandhaltung verantwortlich. Anders sieht es aus, wenn der Zaun auf einem der beiden Grundstücke steht.

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Bevor ein Zaun errichtet wird, muss die lokale Gesetzeslage geprüft werden. Auch den Nachbarn rechtzeitig zu informieren ist sinnvoll und in manchen Bundesländern auch vorgeschrieben

Die folgende Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Richtigkeit. Es handelt sich um eine Zusammenfassung der aktuell gültigen Gesetzestexte, Änderungen in diesen Gesetzen, örtliche Bauvorschriften und natürlich Fehler bei unserer Recherche können wir nicht ausschließen. Eine Rückfrage bei der örtlichen Baubehörde ist in jedem Fall sicherer.

Gartenzaun in Baden-Württemberg

Bauordnung Baden-Württemberg

Eine Baugenehmigung für einen Gartenzaun regelt die Landesbauordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 5. März 2010. In §74 wird den Gemeinden die Möglichkeit zur Auflage örtlicher Bauvorschriften eingeräumt. Das bedeutet, dass die Situation von Ort zu Ort unterschiedlich sein kann. In §50 ist eine Reihe von Verfahrensfreien Bauten angeführt. Diese werden im Anhang der Landebauordnung aufgelistet, können aber in jeder Gemeinde durch eine etwaige örtliche Bauvorschrift verändert werden. Im Innebereich, also innerhalb des Ortsgebiets, sind Einfriedungen gemäß der Landesbauordnung verfahrensfrei.

Nachbarrechtsgesetz Baden Württemberg

Zum Gartenzaun finden sich im §11 des Nachbarrechts-gesetz – NRG eine Regelung für den Abstand zur Grundstücksgrenze und die Höhe. Der Zaun muss soweit von der Grundstücksgrenze entfernt sein, wie er höher als 150 Zentimeter ist. Bei 2 Metern höhe, also 50 Zentimeter. Grenzt das Grundstück an eine landwirtschaftliche Nutzfläche erhöht sich der Mindestabstand um 50 Zentimeter. Außerdem muss soviel Abstand eingehalten werden, dass der Zaun instand gehalten werden kann, ohne das Grundstück des Nachbarn zu betreten. Bei Hecken, also lebender Einfriedung, gilt bis zu einer Höhe von 1,80 Metern dasselbe. Darüber muss der Abstand der Hecke zur Grundstücksgrenze vergrößert werden.

Gartenzaun im Freistaat Bayern

Bauordnung Bayern

Die Bayrische Bauordnung regelt im Artikel 57, dass die Errichtung einer Einfriedung verfahrensfrei ist. Konkret kann die Errichtung von Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwänden mit einer Höhe bis zu 2 Metern ohne Baugenehmigung erfolgen. In Artikel 81 wird festgelegt, dass die Art, Höhe und auch die Notwendigkeit einer Einfriedung aber in den örtlchen Bauvorschriften geregelt wird.

Nachbarrechtsgesetz Bayern

In Bayer ist das Nachbarrecht der 7. Abschnitt des Gesetz zur Ausführung des bürgerlichen Gesetzbuch. Bis zu einer Bauhöhe von 2 Metern muss ein Abstand von 50 Zentimetern zur Grenze eingehalten werden. Über 2 Meter muss der Abstand zur Grenze 2 Meter betragen. Auch in Bayern gilt, dass für einen einvernehmlich auf der Grenze errichteten Zaun, beide Nachbarn verantwortlich sind.

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In Berlin muss jeweils die rechte Grundstücksseite eingefriedet werden

Gartenzaun in Berlin

Bauordnung Berlin

In § 61 BauO Bln Punkt 7 wird festgelegt, dass Einfriedungen, also Mauern und Zäune bis zu einer Höhe von 2 Metern verfahrensfrei sind. Ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze ist nicht vorgesehen.

Nachbarrechtsgesetz Berlin

In Berlin besteht eine Einfriedungspflicht, die im §21 des Nachbarrechtsgesetz des Landes Berlin geregelt ist. Jeder Grundstückseigentümer ist für den rechten Gartenzaun verantwortlich. Von der Straße aus betrachtet rechts muss also jeder Eigentümer einen Gartenzaun errichten. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn Zäune nicht ortsüblich sind. Grenzen zwei Grundstücke mit der Rückseite aneinander, dann besteht eine gemeinsame Verpflichtung einzufrieden. In diesem Fall wird der Zaun auf der Grenze errichtet. Ansonsten auf dem Grundstück des Eigentümers, der ihn errichtet. Somit ist auch die Instandhaltung klar geregelt. Steht der Zaun auf der Grenze, dann sind beide Nachbarn verantwortlich. Ansonsten derjenige, auf dessen Grund der Zaun steht.

Gartenzaun in Brandenburg

Bauordnung Brandenburg

Im §61, Punkt 7 der Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) wird klargestellt, dass Mauern und Zäune bis zu einer Höhe von 2 Metern ohne Baubewilligung, also verfahrensfrei errichtet werden können.

Nachbarrechtsgesetz Brandenburg

Im §28 des Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) wird eine Einfriedungspflicht festgelegt. Ist es nicht ortsüblich einen Gartenzaun zu errichten, oder steht ein Gebäude an der Grundstücksgrenze, dann entfällu die Einfriedungspflicht. In allen anderen Fällen sind Grundstückseigentümer verpflichtet, die von der Straße aus gesehen rechte Grundstücksgrenze mit einem Zaun auszustatten. Eines Mindestabstand zur Grenze gibt es nicht. Grenzen bei Grundstücke mit der Rückseite aneinander, wird der Zaun auf der Grundstücksgrenze von beiden Nachbarn errichtet. Der Zaun muss ortsüblich gestaltet sein. Lässt sich das nicht definieren, dann muss ein 1,25 Meter hoher Maschendrahtzaun errichtet werden.

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Ein Gartenzaun muss ortsüblich sein. Örtliche Bauvorschriften regeln, dass das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden darf

Gartenzaun in der freien Hansestadt Bremen

Bauordnung Bremen

Die Bremische Landesbauordnung regelt im §61 Punkt 7, dass Mauern und Zäune bis zu einer Bauhöhe von 2 Metern ohne Baugenehmigung erreichtet werden können. Allerdings wird im §86 geregelt, dass die Gemeinden örtliche Bauvorschriften, beispielsweise zur Erhaltung des Ortsbildes erlassen können. Damit muss im Bremen auf jeden Fall die örtliche Bauvorschrift geprüft werden.

Nachbarrechtsgesetz Bremen

Bremen hat kein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Die Landesbehörden verweisen auf das Nachbarrechtsgesetz für Niedersachsen.

Gartenzaun in der freien und Hansestadt Hamburg

Bauordnung Hamburg

Die Hamburgische Bauordnung stellt in §11 klar, dass Bauliche Einfriedigungen an der Grenze zu öffentlichen Wegen und Grünflächen sowie an der Grenze zu benachbarten Grundstücken in der Tiefe der Vorgärten sind bis zu einer Höhe von 1,50 m, vom eigenen Grund gemessen, zulässig sind. Im Anhang 2 werden unter Punkt 6 Mauer und Einfriedungen als verfahrensfrei aufgelistet.

Nachbarrechtsgesetz Hamburg

In Hamburg gilt kein Nachbarrechtsgesetz. Die Mindestabstände zur Grundstücksgrenze ist also nicht geregelt. Auch gibt es keine Regelung zur Einfriedung, also zur Errichtung eines Gartenzauns.

Gartenzaun in Hessen

Bauordnung Hessen

§6 Punkt 10 der hessischen Bauordnung regelt, dass es keinen Mindestabstand zur Grundstückgrenze für den Zaun gibt. In der Anlage zu §63 wird die Errichtung von Einfriedungen, Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune bis zu einer Höhe von 2 Metern als verfahrenfrei gelistet. In §91 wird festgelegt, dass die örtlichen Bauvorschriften auch Einfriedungen in den Gemeinden und Ortsteilen regeln können.

Nachbarrechtsgesetz Hessen

In Hessen ist die Errichtung eines Gartenzauns verpflichtend, wenn beide Grundstücke Bauland sind, so muss der Zaun gemeinsam errichtet und erhalten werden. Ist eines der Grundstücke nicht bebaut, dann kann der Eigentümer sich freiwillig an der Errichtung beteiligen. §14 des Nachbarrechtsgesetz regelt das. Grenz das eigene Grundstück an ein Grundstück, das nicht als Bauland gewidmet ist, dann müssen 50 Zentimeter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.

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Auch eine Mauer kann als Gartenzaun dienen.

Gartenzaun in Mecklenburg-Vorpommern

Bauordnung Mecklenburg-Vorpommern

Gemäß §6 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern dürfen Mauern und Zäune bis 2 Meter ohne Einhaltung eines Mindestabstands zum Nachbargrundstück errichtet werden. Gemäß §61 sind solche Einfriedungen auch verfahrensfrei, können also ohne Baugenehmigung errichtet werden. Gemäß §86 können aber abweichende örtliche Bauordnungen herausgegeben werden.

Nachbarrechtsgesetz Mecklenburg Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es kein Nachbarrechtsgesetz. Somit ist nicht geregelt, ob eine Verpflichtung zur Einfriedung besteht.

Gartenzaun in Niedersachsen

Bauordnung Niedersachsen

In §5 der niedersächsischen Bauordnung wird der Wegfall des Mindestabstands zur Grundgrenze für Gartenzäune definiert. §84 räumt Gemeinden die Möglichkeit ein, Eindriedungen in der örtlichen Bauvorschrift zu regeln. Die Ergänzung zu §60 weist Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 Metern als verfahrensfrei aus.

Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen

In Niedersachsen besteht nach §27 des Nachbarrechtsgesetzes eine Eindriedungspflicht. Jeweils die, von der Straße aus gesehen rechte Grundstücksgrenze muss mit einem Zaun abgegrenzt werden. Bei Grenzen zu landwirtschaftlichen Nutzflächen müssen 60 Zentimeter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. In §29 wird festgelegt, dass dann, wenn der ortsübliche Zaun nicht ausreicht, um vor unzumutbaren Beeinträchtigungen zu schützen, der Verursacher der Beeinträchtigung eine geeignete Einfriedrung auf eigene Kosten herstellen muss.

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Will man den Zaun neu bauen, oder verändern, besteht oft eine Anzeigenpflicht. Aber auch in anderen Fällen empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen

Gartenzaun in Nordrhein-Westfalen

Bauordnung Nordrhein-Westfalen

Gemäß §6 gibt es für Einfriedungen keinen Mindestabstand für Einfriedungen. §62 regelt, dass Mauern und sonstige Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2 Metern verfahrensfrei sind. Sie können also ohne Baugenehmigung errichtet werden. Allerdings räumt §89 den Gemeinden das Recht ein, die Einfriedung von Grundstücken in der örtlichen Bauvorschrift zu regeln. Gegebenenfalls muss also bei der zuständigen Behörde in der Gemeinde nachgefragt werden.

Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen

Im Abschnitt X des Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen wird die Einfriedung geregelt. In NRW besteht eine Einfriedungspflicht. Die Einfriedung erfolgt gemeinsam mit dem jeweiligen Nachbarn. Also sind beide Nachbarn für den Gartenzaun verantwortlich. Die Kosten werden geteilt und die Einfriedung auf der Grundstücksgrenze errichtet. Wenn einer der Nachbarn durch den anderen Nachbarn einer unzumutbaren Beeinträchtigung ausgesetzt ist, muss der Verursacher gemäß §37 (5) einen entsprechenden Zaun errichten. Andernfalls sollte der Zaun ortsüblich sein. Ist das nicht feststellbar ist ein Maschendrahtzaun mit 1,20 Meter Höhe vorgeschrieben.

Gartenzaun in Rheinland-Pfalz

Bauordnung Rheinland-Pfalz

In §8 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz wird festgehalten, dass es keinen Mindestabstand von der Grundstücksgrenze für Gartenzäune und Mauern bis 2 Meter Höhe gibt. In §12 wird vorgegeben, dass Einfriedungen, wenn sie für die Verkehrssicherheit erforderlich sind, errichtet werden müssen. §5 regelt generell, dass Bauwerke, also auch Gartenzäune und Mauern so zu gestalten sind, dass sie nicht verunstalten und im Einklang mit der Umgebung stehen. Im §62 wird die Einfriedung bis zu einer Höhe von 2 Metern als verfahrensfrei aufgelistet. Im §88 erhalten Gemeinden das Recht örtliche Bauvorschriften zu erlassen.

Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz

Angrenzende Nachbarn sind gemäß §40 des Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz verpflichtet, die Einfriedung gemeinsam zu errichten. Es besteht eine Einfriedungspflicht. §41 regelt eine Anzeigepflich, nach der jede Änderung am Gartenzaun 2 Wochen vorher dem Nachbar zur Kenntnis gebracht werden muss. Von angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen müssen 50 Zentimeter Abstand eingehalten werden.

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Geht von einem Grundstück Gefahr aus, oder werden die Nachbarn belästigt, muss ein entsprechender Zaun errichtet werden

Gartenzaun im Saarland

Bauordnung Saarland

In der Landesbauordnung des Saarland wird in §61 geregelt, dass die Errichtung einer Einfriedung verfahrensfrei ist. Eine Baugenehmigung ist also für Zäune und Mauern bis zu einer Höhe von 2 Metern nicht erforderlich. Gemäß §85 können aber regionale Bauvorschriften herausgegeben werden und auch Gartenzäune regeln.

Nachbarrechtsgesetz Saarland

Im Saarland besteht eine Einfriedungspflicht. Hier muss also ein Gartenzaun errichtet werden, wenn ein Nachbar es fordert. An der gemeinsamen Grenze errichten die Nachbarn den Zaun jeweils gemeinsam. Dabei muss ein ortsüblicher Zaun errichtet werden. Ist das nicht geregelt, so wird ein 1,20 Meter hoher Maschendrahtzaun verwendet. Jede Änderung an der Einfriedung, also Neubau, Abriss, oder Erneuerung muss dem Nachbarn 2 Wochen vorger bekannt gegeben werden. Zu landwirtschaftlichen Flächen muss ein Abstand von 50 Zentimetern eingehalten werden.

Gartenzaun im Freistaat Sachsen

Bauordnung Sachsen

In der sächsischen Bauordnung wird in §61 geregelt, dass keine Baugenehmigung für eine Einfriedung, also einen Zaun, oder eine Mauer bis zu 2 Metern Höhe erforderlich ist. In §89 erhalten die Gemeinden aber das Recht eine örtliche Bauvorschrift herauszugeben. Dort finden sich auch Regelungen für die Einfriedung von Grundstücken.

Nachbarrechtsgesetz Sachsen

Die Errichtung eines Gartenzauns ist in Sachsen freiwillig. Im Nachbarrechtsgesetz §4 wird das Einfriedungsrecht geregelt. Die Kosten für die Errichtung und die Erhaltung trägt auch der Errichter. Der Zaun darf auf der Grundstücksgrenze errichtet werden. Ist das Nachbargrundstück eine landwirtschaftliche Fläche, muss ein Abstand von 60 Zentimeter eingehalten werden. Wird ein Grundstück nicht ortsüblich genützt und entsteht dadurch eine Störung eines Nachbarn, muss es auf Kosten des Eigentümers so eingefriedet werden, dass die Nachbarn geschützt werden.

Gartenzaun in Sachsen-Anhalt

Bauordnung Sachsen-Anhalt

Im §60 der Bauordnung für Sachsen-Anhalt wird festgelegt, dass die Errichtung eines Gartenzauns, oder einer Mauer bis zu 2 Metern Höhe verfahrensfrei ist. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich. Im §85 wird geregelt, dass Gemeinden örtliche Bauvorschriften herausgeben können, die auch die Einfriedung von Grundstücken regelt.

Nachbarrechtsgesetz Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt besteht eine Einfriedungspflicht. Die Nachbar errichten gemeinsam, also mit geteilten Kosten und gemeinsamer Verantwortung den Gartenzaun auf der Grundstücksgrenze. Der Zaun soll ortsüblich sein. Ist nicht feststellbar, wie ortsüblich definiert wird, wird ein 2 Meter hoher Zaun errichtet. In einigen Gemeinden gibt es dazu allerdings örtliche Bauvorschriften, die eingehalten werden müssen. Jede Änderung an einem Gartenzaun muss dem betroffenen Nachbarn zumindest 4 Wochen vorher bekanntgegeben werden.

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Auch die Erhaltung eines alten Zauns ist geregelt. Wer für die Errichtung zuständig ist, muss auch für die Erhaltung aufkommen

Gartenzaun in Schleswig-Holstein

Bauordnung Schleswig-Holstein

Im §6 der Bauordnung für Schleswig Holstein wird festgehalten, dass es für Mauern und Gartenzäune, die nicht höher als 2 Meter sind, keinen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze gibt. Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,50 Metern sind gemäß §63 Absatz 7 Verfahrensfrei. Hier ist auch geregelt, dass Sichtschutzwände bis zu einer Höhe von 2 Metern und einer Länge von 5 Metern ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. In §84 wird geregelt, dass die Gemeinden örtliche Bauvorschriften erlassen und damit die Art und Beschaffenheit von Gartenzäunen regeln können.

Nachbarrechtsgesetz Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein besteht eine Einfriedungspflicht. Ein ortsüblicher Zaun muss von beiden Nachbarn gemeinsam errichtet und finanziert werden. Ist ortsüblich nicht klar definiert wird ein 1,20 Meter hoher Maschendrahtzaun errichtet. Stört ein Grundstücksbesitzer die Nachbarn muss er eine entsprechende Einfriedung zum Schutz errichten. In dem Fall bezahlt der Störer die Errichtung.

Gartenzaun im Freistaat Thüringen

Bauordnung Türingen

Im §60 der Bauordnung für Thüringen ist geregelt, dass Mauern und Zäune bis zu 2 Metern Höhe verfahrensfrei, also ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Im §88 wird aber geregelt, dass die von den Gemeinden herausgegebenen örtlichen Bauvorschriften auch eine Regelung für die Einfriedung beinhalten können.

Nachbarrechtsgesetz Thüringen

In Thüringen besteht eine Einfriedungspflicht. Jeder Nachbar ist für die Errichtung eines ortsüblichen Gartenzauns verpflichtet. Grenzen zwei Grundstücke aneinander sind beide Nachbarn gemeinsam für den Zaun verantwortlich. Sie tragen die Kosten für die Errichtung und die Erhaltung. Zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten muss der Nachbar über Änderungen an der Einfriedung informiert werden. Gegenüber landwirtschaftlichen Flächen ist ein Abstand von 50 Zentimetern einzuhalten. Ist nicht klar, wie ein orstüblicher Gartenzaun aussieht, wird ein 1,20 Meter hoher Maschendrahtzaun errichtet.

Örtliche Bauvorschrift

Auf jeden Fall empfiehlt sich bei der Errichtung, oder Veränderung eines Gartenzauns, die Gemeinde zu informieren. Örtliche Bauvorschriften können unterschiedlich sein. Die Behörden können aber auch über das Landesrecht Auskunft geben. Neben der Gemeinde muss auch der Nachbar über alle geplanten Aktivitäten informiert werden. Auch wenn der Zaun auf dem eigenen Grundstück errichtet wird und grundsätzlich keine Anzeigepflicht besteht empfiehlt es sich, lieber einmal zuviel zu fragen und zu informieren. Im Sinne einer guten Nachbarschaft wird es im Normalfall kein Problem sein. Andernfalls ist es auf jeden Fall sinnvoll die Differenzen vor der Errichtung zu klären und eine Einigung zu erreichen.

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