Rauchmelder – Lebensretter für wenig Geld

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Wer schläft, der riecht nichts. Auch Menschen, die sich rühmen können wirklich alles zu riechen, der wird wenn ein Brand ausbricht dies nicht riechen können. Das Hören – eines der Sinnenorgane des Menschen – ist beim Schlaf abgeschaltet und springt so leicht nicht an. Auf Gerüche wie Rauch jedenfalls nicht.

Eine Ausnahme bildet das Riechsalz. Irgendwann wird der Mensch jedoch wach, wenn er in einem Raum ist, der sich mit Rauch gefüllt hat. Dann ist es jedoch meist zu spät. 95 Prozent der Brandtoten gehen auf die Kosten einer Rauchvergiftung. Als hervorragender und vorbeugenden Brandschutz bewährt haben sich Rauchmelder. Dieser meldet in der Nacht und auch am Tag, wenn sich Rauch entwickelt hat. Die Zahl der Menschen, die jährlich in Deutschland bei Bränden sterben liegt allerdings immer noch recht hoch. Und zwar bei ca. 500. Es gibt für den Kauf von Rauchmeldern sehr viele Tipps, die man beherzigen sollte. Und zwar sollte man nur Rauchmelder kaufen, welche mit dem CE-Zeichen versehen sind.

Des Weiteren sollten die Rauchmelder auch die Angabe EN 14604 aufgedruckt haben. Das CE-Zeichen ist jedoch keine qualitative Aussage. Es besagt lediglich, dass das Produkt in Europa verkauft werden kann. Wenn Rauchmelder mit dem Zeichen “Q” gekennzeichnet sind, dann weist dies jedoch auch qualitativ hochwertige Rauchmelder hin. Diese sind für den Langzeiteinsatz geeignet. Dieses Zeichen bietet Verbrauchern, welche Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit des Produkts legen, eine zuverlässliche Entscheidungshilfe. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern gilt noch nicht in ganz Deutschland eine einheitliche Rauchmelderpflicht.

Durch die im Jahr 2000 eingeläutete Kampagne “Rauchmelder retten Leben” wurde allerdings nicht nur das Bewusstsein der Menschen gestärkt, auch die Verantwortung der Länder ist gewachsen. Rauchmelder werden heute als wirkungsvolle Lebensretter wahrgenommen. Inzwischen haben viele Bundesländer, darunter auch Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, sowie Schleswig-Holstein und Hamburg eine Rauchmelderpflicht für den privaten Wohnbereich.

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