Überwachungskamera – Was darf ich filmen?

Überwachungskamera - Was darf ich filmen? auf baumarktblog24.de

Die technologische Entwicklung schreitet mit großen Schritten voran. Einer der vielen Trends, die es in allen Bereichen gibt, ist die Reduktion der Größe. Geräte, die vor wenigen Jahrzehnten noch mehrere Reisekoffer gefüllt hätten, sind heute kaum größer als ein Daumennagel. So auch Überwachungskameras. Minikameras, die zum Einsatz als Überwachungskameras gedacht sind, sind nicht größer als die Linse. Sie lassen sich unauffällig einbauen und liefern gestochen scharfe Bilder. Aber auch offene Kameraüberwachung mit bewußt auffällig gestalteten Kameragehäusen ist eine Option, die häufig genützt wird. Denkt man darüber nach den eigenen Grund und Boden, die eigene Wohnung, oder vielleicht auch die Büros, oder den Verkaufsbereich zu überwachen, dann muss vorab genau geprüft werden, was rechtlich zulässig ist und was verboten. Was darf ich filmen, wenn ich eine Überwachungskamera einsetze?

Was darf ich filmen?

Eine Frage, die erstaunlich leicht einfach zu beantworten ist: Grundsätzlich darf man private Bereiche filmen, in denen sich keine Personen aufhalten. Personen selbst sind in Deutschland durch das Bundesdatenschutzgesetz BDSG geschützt. Bilder von Personen gelten als personenbezogene Daten und sind damit über die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union und in allen Mitgliedsstaaten geschützt. Sobald Menschen auf den Videoaufnahmen zu sehen sind, wird es potentiell kompliziert. In diesem Fall empfiehlt es sich, eine Rechtberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsanwalt, oder ein Detektivbüro mit entsprechendem Fachwissen, wie beispielsweise diese Detektei Nürnberg, können vor der Installation Klarheit verschaffen.

Persönlichkeitsrecht

Videoaufnahmen, die nicht den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen können schlimmstenfalls zu Schadensersatzforderungen führen. Das Gericht kann in diesem Fall zusätzlich ein Bußgeld einheben und die Demontage der Kamera anordnen. Außerdem sind Videoaufnahmen aus solchen Anlagen natürlich auch nicht als Beweis zulässig. Statt also in eine teure Kamera zu investieren und damit Gefahr zu laufen, eine Straftat zu begehen, ist eine Attrappe ohne rechtliche Beratung die bessere Wahl. Aber auch damit ist man nicht vor Strafen sicher. Zwar ist eine Kamera Attrappe für den Datenschutz irrelevant, weil keine Daten verarbeitet werden, aber sie kann einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellen. Dieses ist im Artikel 2 des Grundgesetzes geregelt. Die scheinbare Überwachung mit einer Kamera Attrappe wurde in der Rechtssprechung immer wieder als unzulässig beurteilt. Der Überwachungsdruck ist nach Auffassung der Richter, eine Einschränkung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung.

Überwachungskamera - Was darf ich filmen? auf baumarktblog24.de
Moderne Minikameras sind kaum größer als das Objeltiv

Überwachungsdruck

Dieser Überwachungsdruck muss auf jeden Fall vermieden werden. Möchte man also eine Überwachungskamera installieren, dann muss man zuerst darauf achten, dass nur die Bereiche gefilmt werden, die für die Überwachung relevant sind. Einige Überwachungskameras sind auch in der Lage einen Teil des Bildes zu maskieren. Filmt man also beispielsweise entlang einer Grundstücksgrenze kann man die Kamera so konfigurieren, dass nur der Bereich auf dem eigenen Grundstück übertragen wird. Der Rest des Bildes, auf dem öffentlicher Raum, oder ein fremdes Grundstück zu sehen wäre, bleibt in diesem Fall schwarz. Möchte man das eigene Grundstück mit einer Überwachungskamera überwachen, dann sind drei Voraussetzungen notwendig:

  1. Es muss ein berechtigtes Interesse an der Überwachung geben
  2. Alle Personen, die auf den Videobildern zu sehen sind, müssen informiert werden
  3. Die Bilder müssen zeitnah gelöscht werden und dürfen niemanden zugänglich gemacht werden

Berechtigtes Interesse

Der Datenschutz, der in Betrieben umgesetzt werden muss kennt einige Ausnahmen. Grundsätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten. Liegt aber eine gesetzliche Verpflichtung, etwa zur Rechnungslegung und Buchhaltung vor, dann ist die Verarbeitung zu diesem Zweck zulässig. Auch bei berechtigem Interesse dürfen persönliche Daten verarbeitet werden. Es gilt hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieser muss auch angewendet werden, wenn man im Privatbereich eine Überwachungskamera einsetzen möchte. Ärgert man sich beispielsweise über die Hinterlassenschaften eines Hundes im Vorgarten, dann rechtfertigt das nicht, mehrere Überwachungskameras anzubringen. Anders sieht es aus, wenn es darum geht, das Eigentum zu schützen.

Überwachungskamera - Was darf ich filmen? auf baumarktblog24.de
Bei der offenen Kameraüberwachung sollen die Kameras abschrecken. Sie sind in bewußt großen Gehäusen eingebaut und normalerweise weithin sichtbar

Schutz statt Überwachung

Der Zweck der Videoüberwachung darf nicht die Überwachung von Personen sein. So wie man in einem Betrieb die Arbeitsleistung der Mitarbeiter nicht über eine Videoaufzeichnung kontrollieren darf, so ist es nicht zulässig die Arbeit der Reinigungskraft in der Privatwohnung mit versteckten Kameras aufzuzeichnen. Auch für die offene, also deutlich sichtbare Anbringung von Überwachungskameras, ist die Einwilligung aller gefilmten Personen erforderlich. Jeder muss über die Kameraüberwachung frühestmöglich, also bevor er in den Aufnahmebereich der Kamera kommt, informiert werden. Hierzu ist allerdings ein Hinweisschild im Eingangsbereich ausreichend. Die eigenen Wohnung zu filmen, während Handwerker, oder Raumpfleger darin arbeiten ist auf jeden Fall problematisch.

Richtige Anbringung

Wie und wo eine Kamera gesetzeskonform montiert werden darf, wie lange die Aufzeichnungen behalten werden dürfen und wie die Information der betroffenen Personen, also all jener, die auf den Bildern zu sehen sind, aussehen muss, muss von Fall zu Fall von einem Sachverständigen, oder einem Rechtsanwalt entschieden werden. Folgende Grundsätze muss man aber auf jeden Fall einhalten.

Verhältnismäßigkeit

Der Zweck der Videoüberwachung muss klar sein. Geht es beispielsweise darum, das Auto im Carport zu überwachen, dann ist die Anbringung einer, oder maximal zwei Kameras, die auf das Fahrzeug gerichtet sind, in den meisten Fällen unproblematisch. Werden darüber hinaus weitere Überwachungskameras montiert und damit beispielsweise weite Teile der Umgebung des Carports, oder ganz andere Bereiche des Gartens gefilmt, dann ist das nicht verhältnismäßig.

Überwachungskamera - Was darf ich filmen? auf baumarktblog24.de
Die Verhätnismäßigkeit ist bei der Anzahl und der Ausrichtung der Kameras zu beachten

Ausrichtung

Die Ausrichtung der Kamera muss also zum Zweck der Videoüberwachung passen. Eine Überwachungskamera, die die Eingangstüre überwacht, sollte die Eingangstüre zeigen. Wird stattdessen aus mehreren Metern Entfernung das ganze Haus aufgenommen, dann ist das nicht zulässig. Wird eine Kamera in einem Betrieb montiert, dann muss besonders darauf geachtet werden, dass keine Mitarbeiterüberwachung über die Aufnahmen möglich ist. Eine Aufnahme der Aufenthaltsräume, der Garderobe und der Toiletten und Badezimmer ist auf jeden Fall tabu. Das Filmen von öffentlichen Bereichen, also etwa der Straße vor dem Haus ist verboten. Auch darf das Grundstück des Nachbarn, oder ein gemeinsam genutzer Bereich nur dann aufgenommen werden, wenn der Nachbar einwilligt.

Information

Filmt man in der eigenen Wohnung, dann müssen alle Bewohner darüber informiert werden. Allerdings besteht diese Informationspflicht auch gegenüber Besuchern. Auch diese müssen daher unmissverständlich darüber informiert werden, dass sie gegebenenfalls auf Videoaufnahmen aufscheinen werden. Allerdings gelten natürlich auch im Innenraum die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Ausrichtung, die dem Zweck der Überwachung entsprechen muss.

Vertraulichkeit und Löschfristen

Sind auf den Aufnahmen Personen zu sehen und ist es möglich, diese Personen zu identifizieren, dann liegt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Der Umgang mit solchen Daten muss möglichst soregfältig erfolgen. Einerseits dürfen die Bilder nur den Personen zugänglich sein, die ein Interesse an der Videoüberwachung haben. Außerdem müssen die Daten nach einer angemessenen Löschfrist entfernt werden. Sie dürfen auch nicht in Sicherungen erhalten bleiben.

Versteckte Kamera

Im Normalfall wird eine offene Kameraüberwachung zum Schutz des Eigentums installiert werden. Als Hausbesitzer will man potentielle Diebe abschrecken und sie daran hindern, Bereiche, die man von der Straße nichteinsehen kann, zu betreten. Als Führungskraft ist der Beweggrund der Schutz des Firmeneigentum. In einzelnen Fälle ist aber auch eine versteckte Kamera zulässig. Gibt es beispielsweise einen konkreten und begründeten Verdacht, dass eine Mitarbeiterin beim Kassieren Geld abzweigt, dann kann es zulässig sein, ihren Arbeitsplatz und dabei speziell die Kasse zu überwachen. Auch im Privatbereich kann es solche Situationen geben. Möchte man die Aufnahmen allerdings später als Beweis verwenden, dann darf man keinen Fehler machen. In einem solchen Fall ist man mit der Beuftragung eines Detektivs besser beraten, als damit, die Kamera selbst zu installieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert